Herzschrittmacherkontrollen:

Nach Einlage eines Herzschrittmachers
zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen muss die korrekte
Funktion dieses Gerätes regelmässig überprüft
werden.
Die Kontrolle der Schrittmacherfunktion wird mit einem herstellerspezifischen
speziellen Schrittmacherprogrammiergerät durchgeführt.
Die Kommunikation erfolgt über einen Telemetriekopf, welcher
auf die Haut direkt über dem Schrittmachergehäuse aufgelegt
wird.
Es wird die minimal notwendige
Stromabgabe (Reizschwellentest) für eine sichere Funktion des
Schrittmachers ermittelt. Daneben wird der Ladungszustand der Batterie
und die Funktion der Schrittmacherelektroden bestimmt. Schliesslich
wird die Programmierung des Schrittmachers den individuellen Bedürfnissen
des Patienten so angepasst, dass der Alltag optimal bewältigt
werden kann, der Schrittmacher sicher und störungsfrei funktioniert
und die Stromabgabe so optimiert ist, dass eine möglichst lange
Lebensdauer der Schrittmacherbatterie erreicht werden kann.
Die erhobenen Messdaten und die aktuelle Programmierung des Schrittmachers
wird im Schrittmacherpass festgehalten, welcher der Patient immer
auf sich tragen sollte.
Die erste Funktionsprüfung
des Schrittmachers erfolgt unmittelbar nach der Implantation während
der Spitalaufenthaltes. Die zweite Schrittmacherkontrolle erfolgt
in der Regel nach 4-8 Wochen, wenn die Einheilungsphase des Schrittmacherelektroden
abgeschlossen ist. Danach sind Kontrolluntersuchungen in 6 bis 12
monatlichen Abständen, je nach Batterieladungszustand und Modell
des Schrittmachers ausreichend.
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